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Jugendförderung
Gewährung von Zuschüssen zur Jugendförderung
Der aus dem Stadtrat Hofheim i.UFr. gebildete Arbeitskreis hat am 15.09.2009 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Die Stadt Hofheim gewährt örtlichen Vereinen ab dem Jahr 2008 eine Jugendförderung im Rahmen des jeweiligen Haushaltsansatzes. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine.
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bis zum 31.3. des Folgejahres für das Antragsjahr bei der Stadt Hofheim eingereicht sein.
Dem Antrag ist eine Auflistung der abgehaltenen Übungsstunden (Dauer min. 45 Min.) beizufügen. Bezuschusst werden nur Übungsstunden, an denen Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre) aus dem Stadtgebiet Hofheim teilgenommen haben. Dem Antrag ist eine durch den Übungsleiter/ Lehrer unterzeichnete Auflistung der abgehaltenen Übungsstunden beizufügen.
Bei Übungsstunden, an den sowohl Erwachsene als auch Kinder/Jugendliche teilnehmen, müssen mindestens 5 Kinder/Jugendliche teilnehmen.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel (Haushaltsansatz) sind auf die jeweiligen beantragten, als förderfähig anerkannten Übungsstunden zu verteilen.
Für das Antragsjahr 2009 ist der Antrag bis spätestens 31.03.2010 bei der Stadt Hofheim i.UFr. einzureichen."
Hier können Sie das entsprechende Antragsformular (Antrag, Beiblatt) herunterladen:
Neue Formulare!
Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Vordrucke. Wenn Sie das Beiblatt direkt am PC ausfüllen, werden die Einheiten automatisch für Sie berechnet. Bei Fragen zum Ausfüllen melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die alten Vordrucke verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Bitte verwenden Sie auch keine selbst erstellten oder geänderten Vordrucke.
Wir weisen darauf hin, dass der Antrag in Schriftform für die nachzuweisenden Übungsstunden im Jahr 2026 bis spätestens 31. März 2027 bei der Stadt Hofheim i.UFr. eingegangen sein muss. Verspätet eingehende Anträge können leider bei der Verteilung für das Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftliche Aufforderungen durch die Stadt Hofheim i.UFr. zur Einreichung dieser Anträge erfolgen nicht.
Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in den Folgejahren, nicht besteht.
