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Jugendförderung

Gewährung von Zuschüssen zur Jugendförderung

Der aus dem Stadtrat Hofheim i.UFr. gebildete Arbeitskreis hat am 15.09.2009 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

„Die Stadt Hofheim gewährt örtlichen Vereinen ab dem Jahr 2008 eine Jugendförderung im Rahmen des jeweiligen Haushaltsansatzes. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bis zum 31.3. des Folgejahres für das Antragsjahr bei der Stadt Hofheim eingereicht sein.
Dem Antrag ist eine Auflistung der abgehaltenen Übungsstunden (Dauer min. 45 Min.) beizufügen. Bezuschusst werden nur Übungsstunden, an denen Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre) aus dem Stadtgebiet Hofheim teilgenommen haben. Dem Antrag ist eine durch den Übungsleiter/ Lehrer unterzeichnete Auflistung der abgehaltenen Übungsstunden beizufügen.
Bei Übungsstunden, an den sowohl Erwachsene als auch Kinder/Jugendliche teilnehmen, müssen mindestens 5 Kinder/Jugendliche teilnehmen.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel (Haushaltsansatz) sind auf die jeweiligen beantragten, als förderfähig anerkannten Übungsstunden zu verteilen.

Für das Antragsjahr 2009 ist der Antrag bis spätestens 31.03.2010 bei der Stadt Hofhgeim i.UFr. einzureichen."

 

Hier können Sie das entsprechende Antragsformular (Antrag, Beiblatt sowie zwei Muster) herunterladen:

Wir weisen darauf hin, dass der Antrag für die nachzuweisenden Übungsstunden im Jahr 2024 bis spätestens 31. März 2025 bei der Stadt Hofheim i.UFr. eingegangen sein muss. Verspätet eingehende Anträge können leider bei der Verteilung für das Jahr 2024 nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftliche Aufforderungen durch die Stadt Hofheim i.UFr. zur Einreichung dieser Anträge erfolgen nicht.

Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in den Folgejahren, nicht besteht.

Stadt Hofheim i.UFr.
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97461 Hofheim i. UFr.

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