Ausschreibung der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte in Hofheim

Die Stadt Hofheim i.UFr. sucht einen freien Träger für die Übernahme der Betriebsträgerschaft des Kath. Kindergartens St. Joseph Hofheim. Die Übertragung der Betriebsträgerschaft ist zum Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen. 
Die Kindertageseinrichtung umfasst derzeit drei Regelgruppen mit insgesamt 81 Betreuungsplätzen sowie zwei Krippengruppen mit 24 Betreuungsplätzen. Der Standort der Einrichtung befindet sich in der Johannisstraße 23 a, 97461 Hofheim i.UFr. 
Ziel der Stadt Hofheim i.UFr. ist es, den Eltern ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und pädagogisch wertvolles Betreuungsangebot für Kinder zur Verfügung zu stellen. 
Zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert sind freigemeinnützige sowie sonstige geeignete Träger, die Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft haben und die fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erfüllen.

Anforderungen an den Betriebsträger 
Die nachfolgenden Anforderungen beschreiben die wesentlichen organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte auszuüben ist. Diese gelten verbindlich für die Übertragung und Ausgestaltung der Betriebsträgerschaft. 
• Die Stadt Hofheim i.UFr. stellt dem zukünftigen Betriebsträger voraussichtlich das Gebäude einschließlich der Außenanlagen sowie den errichteten Container gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung. Die Erhebung eines Entgelts erfolgt insbesondere zur Vermeidung einer verdeckten Defizitförderung. 
• Der Betriebsträger trägt sämtliche Sach- und Betriebskosten, einschließlich der üblichen Mietnebenkosten, die für den Betrieb der Einrichtung erforderlich sind. 
• Zusätzliche oder künftig erforderliche Ausstattungen sind vom Betriebsträger auf eigene Kosten zu beschaffen. 
• Für die Gebäudeinstandhaltung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. 
• Die überlassenen Räumlichkeiten sind wirtschaftlich und effizient zu nutzen, soweit dies möglich ist (z. B. durch Ausschöpfung der genehmigten Platzzahl und bedarfsgerechte Öffnungszeiten). 

Bewertungskriterien 
Die nachfolgenden Kriterien bilden die Grundlage für die inhaltliche Bewertung der Bewerbungen. In der Bewerbung sollten zu jedem Kriterium Stellungnahmen erfolgen, die darlegen, wie die Anforderungen umgesetzt werden. 
Die Bewertung erfolgt in drei Prioritätsstufen, wobei Stufe 1 die höchste und Stufe 3 die geringste Gewichtung aufweist.

Prioritätsstufe 1 – besonders hoch gewichtete Kriterien 
• Kooperationsvereinbarung 
  − Ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Betriebsträger und der Stadt Hofheim i.UFr. vorgesehen?
  − In welcher Höhe ist ein Defizitausgleich durch die Stadt Hofheim i.UFr. vorgesehen? 
  − Wie soll der Anstellungsschlüssel in der Einrichtung in Zukunft ausgestaltet werden? 
  − Wie ist vorgesehen, mit etwaig erwirtschafteten Rücklagen umzugehen? Sollen Defizite zunächst aus Rücklagen ausgeglichen werden? 
  − Welches Muster soll für die Ausarbeitung einer Defizitvereinbarung verwendet werden? Wird hier eine eigens erstellte Vorlage erwünscht oder soll ein Konzept auf Basis der Vorlage des Bayerischen Gemeindetags ausgearbeitet werden? 
• Pädagogischer Konzeptentwurf 
  − Welche zentralen Schwerpunkte verfolgt ihr pädagogisches Konzept? 
  − Wie sollen das Leitbild und die konzeptionellen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden? 
  − Welche methodischen Ansätze oder Besonderheiten planen Sie, um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen? 
• Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Träger 
  − Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Kommunikation und Abstimmung zwischen Träger und Stadt strukturiert und dauerhaft sicherzustellen?

Prioritätsstufe 2 – sehr hoch gewichtete Kriterien 
• Übernahme des bestehenden Personals 
  − Wie soll die Übernahme des aktuellen Personals umgesetzt werden? 
  − Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten? 
  − Sind Flexverträge bei Neueinstellung geplant? 
• Vergütung der Beschäftigten 
  − Wird die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grundlage der geltenden tariflichen Regelungen mindestens in gleicher Höhe gewährleistet? 
  − Können Sie entsprechende Tarifverträge oder Vergütungstabellen beifügen? 
• Zusatzversorgungsregelung 
  − Besteht eine Zusatzversorgung für die Beschäftigten (z. B. betriebliche Altersversorgung), und wenn ja, in welcher Form? 
• Erfahrung des Trägers 
  − Welche Erfahrungen in der Leitung und Organisation von Kindertageseinrichtungen sind vorhanden? 
  − Wie viele Einrichtungen werden derzeit betrieben und wie viele Kinder darin betreut?

Prioritätsstufe 3 – hoch gewichtete Kriterien 
• Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 
  − Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ressourcen effizient einzusetzen, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen? 
  − Wie planen Sie, Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzführung zu gewährleisten? 
• Umgang mit Ausfallzeiten des Personals 
  − Wie werden personelle Ausfälle, etwa durch Krankheit oder Urlaub, aufgefangen werden? 
  − Welche organisatorischen Maßnahmen oder Vertretungskonzepte sind vorgesehen, um den Betrieb kontinuierlich aufrechtzuerhalten? 
• Betriebsorganisation 
  − Wie sollen die Öffnungszeiten der Einrichtung gestaltet werden, um den Betreuungsbedarf optimal abzudecken? 
  − In welcher Höhe sind die Elternbeiträge der Einrichtung geplant? Wie wird sichergestellt, dass diese nicht um mehr als 10% von den Beiträgen vergleichbarer Einrichtungen im Stadtgebiet abweichen? 
  − Wie ist die Essensversorgung der Kinder geplant?

Bewerbungsverfahren 
Die Bewerbung ist schriftlich unter Beifügung sämtlicher geforderter Erklärungen, Unterlagen und einem Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII bis spätestens Sonntag, den 08. Februar 2026, einzureichen. 

Maßgeblich ist der Eingang bei der Stadt Hofheim i.UFr. 

Die Bewerbung ist zu richten an: 

Stadt Hofheim i.UFr. 
Obere Sennigstraße 4 
97461 Hofheim i.UFr. 

oder per E-Mail an: poststelle@vghofheim.de 

Der Stadtrat der Stadt Hofheim i.UFr. behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, zu einer persönlichen Vorstellung bzw. Erläuterung ihrer Bewerbung in eine nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates einzuladen. 

Bei Rückfragen oder dem Wunsch nach ergänzenden Unterlagen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die poststelle@vghofheim.de. 

Stadt Hofheim i.UFr. 
Hofheim, den 23.01.2026 
 

Bergmann 
1. Bürgermeister

 

Kindergärten / Krippen

Kindergarten St. Joseph, Hofheim
Johannisstr. 23 A
97461 Hofheim i.UFr.
Tel.: 09523 362
E-Mail: kigastjoseph@web.de
www.kita-st-joseph-hofheim.de

 
Kindergarten St. Margarethe, Goßmannsdorf
Kindergartenstraße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Tel.: 09523  388
E-Mail: kiga-sms@gmx.de
http:// www.kiga-gossmannsdorf.de

  
Kindergarten Lendershausen
An der Feldscheune 4
97461 Hofheim i.UFr.
Tel.: 09523  838
E-Mail: info@hoehlenzauber.de
www.hoehlenzauber.e-kita.de

  
Kindergarten St. Nikolaus, Ostheim
Gartenstraße 3
97461 Hofheim i.UFr.
Tel.: 09523  376
E-Mail: info@kindergarten-ostheim.de
www.kindergarten-ostheim.de

  
Evang. Kinderhaus Rügheim
Pfalzgasse 7
97461 Hofheim i.UFr.
Tel.: 09523  6968
E-Mail: dekanat.ruegheim@elkb.de
www.ruegheim-evangelisch.de

 

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Stadt Hofheim i.UFr.
Marktplatz 1
97461 Hofheim i. UFr.

09523 / 50337-0
Mo-Do 8:00 bis 12:00 Uhr u. 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
sekretariat@stadt-hofheim.de