Hundeschulen brauchen Erlaubnis
Seit 1. August 2014 muss jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, eine Erlaubnis des Landratsamtes als zuständige Behörde vorweisen. Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch andere Tätigkeiten betroffen, wie zum Beispiel Anbieten von Verhaltenstherapie von Hunden oder Ausbildung von Jagd-, Blinden- oder Wachhunden für andere. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Entgelt erhoben wird. Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Weitere Informationen sowie ein Antrag auf Erlaubniserteilung gibt es beim Veterinäramt im Landratsamt Haßberge, Telefon 09521/27-139 bzw. -138.