Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge für die Sport- und Jugendförderung spätestens bis zum 31.03. eines jeden Jahres (für das Vorjahr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr. einzureichen sind. Eine gesonderte Aufforderung an die Vereine / Gruppen zur Abgabe des Antrages erfolgt hierzu nicht.
Weiterhin ist mit dem Antrag auf Förderung die Vereinbarung zwischen dem Verein / der Gruppe und dem Jugendamt des Landkreises Haßberge gemäß § 72 a SGB VII - aufgrund der Änderung des Bundeskinderschutzgesetztes - vorzulegen. Eine Sport- und Jugendförderung kann nur erfolgen, wenn der Nachweis (Kopie) über den Abschluss dieser Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr vorliegt.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Hauke unter 09523/9229 51.