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Voraussetzungen zur Förderung
Fortbildungsmaßnahmen i. S. d. Bezirksheimatpflege des Bezirks Unterfranken ab 01.01.2024 - Förderkriterien
Vorherige fachliche Befürwortung der Reservierungsanfrage ist Voraussetzung (Antrag an Stadt Hofheim i.UFr. mailen, wir übernehmen die Anfrage für Sie)
Unter dem Vorbehalt, dass auch im aktuellen Haushaltsjahr entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Zuschussfähig sind nach einer Anteilsfinanzierung folgende Kosten:
▪ Seminarräume, Foyer, Veranstaltungssaal,
▪ Übernachtung mit Frühstück der Teilnehmer lt. Preisliste Stadt Hofheim für
den Schüttbau bei Übernachtung im Schüttbau oder im Landhotel
▪ für Tagesgäste die Frühstückspauschale lt. Preisliste Stadt Hofheim
▪ der Förderhöchstbetrag beträgt aktuell bis zu 6.000 EUR1
Nicht zuschussfähig sind (wie bisher)
▪ zusätzliche Verpflegungskosten für Kuchen, Kaffee, Getränke
▪ Verpflegungskosten für Mittag- und Abendessen
▪ Stornogebühren
▪ Dozentenhonorare
▪ Skonti, Rabatte, Teilnehmerbeiträge
▪ bereits durch anderweitige Zuschüsse der Unterfränkischen Kulturstiftung,
des Bezirks Unterfranken oder sonstige Drittmittel finanzierte Projekte
(Ausschluss Doppelförderung, Ausschluss Überfinanzierung) sowie
▪ Überschüsse
▪ Arbeits- /Vorstandssitzungen
▪ kommerzielle (Verkaufs)Veranstaltungen
Nach Durchführung der Maßnahme: Einzureichen beim Bezirk für Unterfranken sind:
❖ die Rechnung der Stadt Hofheim inkl. Anlagen und
❖ ggf. eine Teilnehmerliste
❖ Formblatt Auszahlungsantrag (= gleichzeitig Förderantrag) in der jeweils aktuellen Fassung.
1 Jeweiliger Betrag lt. § 12 Nr. 6 GeschO des Bezirkstags von Unterfranken, Stand 22.07.2025
Reservierungsanfrage können Sie hier herunterladen.
